Batteriespeicher und Solar für Ihre Gemeinde.
Wir entwickeln Projekte, die zu einer nachhaltigen Energiewende beitragen – in enger Abstimmung mit Ihnen, von der ersten Anfrage bis zur Umsetzung.
Was Ihre Gemeinde davon hat.
Batteriespeicher- und Solaranlagen tragen zum Einen zu einer nachhaltigen Energiewende bei.
Sie generieren saubere Energie und helfen dabei diese Energie kostengünstig zwischenzuspeichern und nutzbar zu machen.
Zum Anderen sorgen sie für langfristige Einnahmen und stärken die Energieversorgung vor Ort – Gelder und Nutzen, die in der Region bleiben.
Gewerbesteuereinnahmen
Planungssicherheit
Planungsrecht vereinfachen
Akzeptanz vor Ort sichern
Attraktivität steigern
Klimaschutz sichtbar machen
Projekt in Ihrer Gemeinde möglich?
Wir prüfen unverbindlich, ob ein Batteriespeicher- oder Solarvorhaben auf kommunalen oder privaten Flächen in Ihrer Gemeinde realisierbar ist – und was das konkret bedeuten würde.
Wie läuft die Genehmigung ab?
Batteriespeicher- und Solaranlagen durchlaufen ein klar geregeltes Verfahren – je nach Standort und planungsrechtlichem Kontext auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Wir kennen die relevanten Behörden und Verfahrenswege in Norddeutschland und begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur Baugenehmigung.
Privilegierung im Außenbereich
Batteriespeicher und Solaranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert errichtet werden – ohne vorherigen Bebauungsplan. Für Batteriespeicher gilt dies nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB, für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Bahnlinien nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Die konkrete Bewertung hängt jeweils von der Auslegung des zuständigen Landkreises ab. Wir kennen die lokalen Maßstäbe und klären frühzeitig, welcher Weg für Ihren Standort realistisch ist.
Planungsrecht gemeinsam schaffen
Wo kein Bebauungsplan besteht, kann die Gemeinde einen aufstellen – und damit die Grundlage für ein Projekt schaffen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, begleiten Bürgerbeteiligung und Behördenabstimmung und tragen alle anfallenden Kosten. Für die Bauleitplanung arbeiten wir mit erfahrenen, regionalen Planungsbüros zusammen, die die lokalen Gegebenheiten und Behörden kennen. Ihre Verwaltung wird dabei so wenig wie möglich belastet.
Sicherheit ist planbar
Ein durchdachtes Brandschutzkonzept ist fester Bestandteil jeder Planung – ob Batteriespeicher oder Solaranlage. Bei Batteriespeichern auf Basis moderner Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) ist das Brandrisiko gering, dennoch gehört ein klares Konzept dazu – nicht nur für die Behörden, sondern auch damit Feuerwehr und Gemeinde im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist. Bei Solaranlagen umfasst der Brandschutz vor allem die sichere Auslegung der Elektrik und den Schutz angrenzender Flächen. Ein unabhängiger Brandschutzgutachter erstellt das Konzept und stimmt es frühzeitig mit den zuständigen Behörden ab.
Lärm wird berechnet, nicht versprochen
Lüfter und Wechselrichter erzeugen Betriebsgeräusche. Ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wird bereits im Genehmigungsverfahren durch ein unabhängiges Schallgutachten ermittelt. Die Bewertung und Abstimmung mit den Behörden übernimmt ein akkreditiertes Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz. Die Richtwerte der TA Lärm werden in jedem Fall eingehalten – bei Bedarf durch bauliche Maßnahmen wie Schallschutzwände.
Gute Nachbarschaft von Anfang an
Batteriespeicheranlagen haben einen vergleichsweise geringen Flächenverbrauch und werden in der Regel auf Punktfundamenten errichtet – ohne dauerhafte Versiegelung. Am Ende der Laufzeit wird die Fläche vollständig zurückgebaut. Wir nehmen Bedenken aus der Nachbarschaft und der Bürgerschaft ernst und suchen frühzeitig das Gespräch.
Privilegierung im Außenbereich
Batteriespeicher und Solaranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert errichtet werden – ohne vorherigen Bebauungsplan. Für Batteriespeicher gilt dies nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB, für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Bahnlinien nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Die konkrete Bewertung hängt jeweils von der Auslegung des zuständigen Landkreises ab. Wir kennen die lokalen Maßstäbe und klären frühzeitig, welcher Weg für Ihren Standort realistisch ist.
Planungsrecht gemeinsam schaffen
Wo kein Bebauungsplan besteht, kann die Gemeinde einen aufstellen – und damit die Grundlage für ein Projekt schaffen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, begleiten Bürgerbeteiligung und Behördenabstimmung und tragen alle anfallenden Kosten. Für die Bauleitplanung arbeiten wir mit erfahrenen, regionalen Planungsbüros zusammen, die die lokalen Gegebenheiten und Behörden kennen. Ihre Verwaltung wird dabei so wenig wie möglich belastet.
Sicherheit ist planbar
Ein durchdachtes Brandschutzkonzept ist fester Bestandteil jeder Planung – ob Batteriespeicher oder Solaranlage. Bei Batteriespeichern auf Basis moderner Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) ist das Brandrisiko gering, dennoch gehört ein klares Konzept dazu – nicht nur für die Behörden, sondern auch damit Feuerwehr und Gemeinde im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist. Bei Solaranlagen umfasst der Brandschutz vor allem die sichere Auslegung der Elektrik und den Schutz angrenzender Flächen. Ein unabhängiger Brandschutzgutachter erstellt das Konzept und stimmt es frühzeitig mit den zuständigen Behörden ab.
Lärm wird berechnet, nicht versprochen
Lüfter und Wechselrichter erzeugen Betriebsgeräusche. Ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wird bereits im Genehmigungsverfahren durch ein unabhängiges Schallgutachten ermittelt. Die Bewertung und Abstimmung mit den Behörden übernimmt ein akkreditiertes Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz. Die Richtwerte der TA Lärm werden in jedem Fall eingehalten – bei Bedarf durch bauliche Maßnahmen wie Schallschutzwände.
Gute Nachbarschaft von Anfang an
Batteriespeicheranlagen haben einen vergleichsweise geringen Flächenverbrauch und werden in der Regel auf Punktfundamenten errichtet – ohne dauerhafte Versiegelung. Am Ende der Laufzeit wird die Fläche vollständig zurückgebaut. Wir nehmen Bedenken aus der Nachbarschaft und der Bürgerschaft ernst und suchen frühzeitig das Gespräch.
Die wichtigsten Fragen direkt beantwortet
Viele Gemeinden stehen vor ähnlichen Überlegungen, wenn es um Batteriespeicher- oder Solaranlagen auf Flächen in ihrer Gemeinde geht. Hier sind die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Für Batteriespeicher sind vor allem Flächen in der Nähe von Umspannwerken geeignet – ab etwa 2.000 m², im Außenbereich oder in Gewerbegebieten. Für Solaranlagen sind zusätzlich Ausrichtung und Verschattung relevant. Wir prüfen die Eignung kostenfrei und unkompliziert.
Batteriespeicher- und Solaranlagen sind gewerbesteuerpflichtig. Je nach Projektgröße entstehen jährliche Gewerbesteuereinnahmen im fünf- bis siebenstelligen Bereich – dauerhaft und planbar. Bei gemeindeeigenen Flächen kommt zusätzlich die Pacht hinzu.
Eine Batteriespeicheranlage besteht aus mehreren Reihen von 20-Fuß-Containern, einer Steuerungseinheit, Transformatoren und einem kleinen Betriebsgebäude. Die Bauhöhe liegt bei ca. 2,6 m – vergleichbar mit einem eingeschossigen Gebäude. Von außen ist die Anlage als technische Infrastruktur erkennbar, fügt sich durch eine umlaufende, in der Regel begrünte Einzäunung jedoch ruhig in die Umgebung ein. Wir errichten Batteriespeicher bevorzugt in der Nähe bestehender Infrastruktur wie Umspannwerken – wo technische Anlagen ohnehin zum Landschaftsbild gehören.
Der Aufwand für Ihre Verwaltung ist gering. Wir übernehmen Planung, Genehmigungsverfahren, Behördenkontakte und Bürgerkommunikation vollständig. Die Gemeinde wird eingebunden – aber nicht belastet.
Wir nehmen Bürgerbeteiligung ernst. Auf Wunsch nehmen wir an Gemeinderatssitzungen und Informationsveranstaltungen teil und stellen das Vorhaben persönlich vor. Fragen aus der Bevölkerung beantworten wir direkt – nicht über Ihre Verwaltung.
Der Projektbetreiber wird gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Anlage vollständig zurückzubauen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Eine Rückbaubürgschaft sichert dies finanziell ab. Die Gemeinde trägt dabei keine Kosten und Risiko.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir prüfen unverbindlich, ob ein Projekt in Ihrer Gemeinde realisierbar ist – und was es konkret einbringen kann.