Ihre Fläche.
Ihr Ertrag.
Ihre Entscheidung.
Wir entwickeln Batteriespeicher- und Solaranlagen gemeinsam mit Ihnen in Norddeutschland – verlässlich, transparent und mit einem Pachtangebot, das sich langfristig rechnet.
Stabile Einnahmen. Kein Aufwand. Langfristig sicher.
Mit einem Batteriespeicher oder einer Solaranlage auf Ihrem Grundstück schaffen Sie eine verlässliche Einnahmequelle für mindestens 20 Jahre. Wir übernehmen die ganzheitliche und effiziente Projektentwicklung – Sie profitieren von planbaren Pachterträgen und einem klar geregelten Ablauf.
Alles aus einer Hand
Planbare Einnahmen
Transparenz von Anfang an
Ihre Fläche hat Potenzial.
Wir prüfen , ob sich auf Ihrem Grundstück ein Batteriespeicher- oder Solarvorhaben realisieren lässt – und was das für Sie bedeuten würde.
Welche Flächen eignen sich – und wofür?
Ob Batteriespeicher oder Solaranlage – entscheidend sind unterschiedliche Kriterien. Batteriespeicher brauchen vor allem Netznähe, Solaranlagen Platz und Einstrahlung. Für beide Technologien gibt es planungsrechtliche Wege, die wir kennen und gezielt nutzen.
Besonders geeignet
- Nähe zu bestehenden oder geplanten Umspannwerken
- Gewerbe-, Industrie- und Konversionsflächen
- Ab ca. 2.000 m²
Planungsrecht
- Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
- Bebauungsplan nach § 30 BauGB in Gewerbe- und Industriegebieten
Mindestkriterien
- Tragfähiger Boden, keine extreme Hanglage
- Klare Eigentumsverhältnisse
- Außenbereich mit mindestens 200 m Abstand zur Wohnbebauung
Besonders geeignet
- Flächen im 200-m-Korridor entlang von Autobahnen oder Bahnlinien
- Konversionsflächen, Gewerbebrachen, versiegelte Flächen
- Ab ca. 80.000 m²
- Ebene bis leicht geneigte, gering verschattete Flächen in Südausrichtung
Planungsrecht
- Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8a und 8b BauGB entlang von Verkehrswegen
- Bebauungsplan nach § 30 BauGB
Mindestkriterien
- Ausreichende Größe und Zugänglichkeit für Bau und Wartung
- Tragfähiger Boden, keine extreme Hanglage
- Geringe Verschattung durch Bäume oder Bebauung
Besonders geeignet
- Nähe zu bestehenden oder geplanten Umspannwerken
- Gewerbe-, Industrie- und Konversionsflächen
- Ab ca. 2.000 m²
Planungsrecht
- Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
- Bebauungsplan nach § 30 BauGB in Gewerbe- und Industriegebieten
Mindestkriterien
- Tragfähiger Boden, keine extreme Hanglage
- Klare Eigentumsverhältnisse
- Außenbereich mit mindestens 200 m Abstand zur Wohnbebauung
Besonders geeignet
- Flächen im 200-m-Korridor entlang von Autobahnen oder Bahnlinien
- Konversionsflächen, Gewerbebrachen, versiegelte Flächen
- Ab ca. 80.000 m²
- Ebene bis leicht geneigte, gering verschattete Flächen in Südausrichtung
Planungsrecht
- Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8a und 8b BauGB entlang von Verkehrswegen
- Bebauungsplan nach § 30 BauGB
Mindestkriterien
- Ausreichende Größe und Zugänglichkeit für Bau und Wartung
- Tragfähiger Boden, keine extreme Hanglage
- Geringe Verschattung durch Bäume oder Bebauung
Warum mit Sonnenlicht NRG?
Wir sind ein Unternehmen aus Hamburg – mit dem Fokus auf das, was wir wirklich können: Batteriespeicher- und Solaranlagen in Norddeutschland entwickeln und zu strukturieren. Persönlich, verlässlich und ohne Umwege.
Erfahrung & Kompetenz
Partnerschaft auf Augenhöhe
Regionaler Fokus
Langfristige Verantwortung
So läuft die Zusammenarbeit
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der ersten Flächenprüfung bis zur Inbetriebnahme.
So starten wir
Sie melden sich – oder wir sprechen Sie direkt an. Wir prüfen Ihre Fläche auf Eignung, bewerten die Netzanschlussmöglichkeiten und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich und ohne Umwege.
Wir übernehmen das Verfahren
Nach Unterzeichnung der Netzanfrage-Vollmacht für Ihre Fläche stellen wir die Netzanschlussanfrage bei dem Netzbetreiber und führen das Genehmigungsverfahren. Behördenkontakte, Gutachten, Abstimmungen mit Gemeinde und Landkreis – das liegt bei uns.
Klare Verträge, faire Konditionen
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die vertragliche Grundlage. Der Pachtvertrag wird transparent besprochen – ohne Überraschungen im Kleingedruckten. Eine faire Indexierung der Pacht, eine klare Rückbauverpflichtung und die Absicherung im Erbschaftsfall sind fester Bestandteil unserer Verträge.
Bau ohne Aufwand für Sie
Die Bauphase wird vollständig koordiniert. Erfahrene Bauunternehmen setzen das Projekt um – Sie werden regelmäßig informiert, müssen aber selbst nichts organisieren.
Die Anlage läuft – Sie brauchen sich um Nichts kümmern
Nach Inbetriebnahme beginnt der vollständige technische und kaufmännische Betrieb – ob Batteriespeicher oder Solaranlage. Hinsichtlich Wartung, Monitoring und regulatorischen Anforderungen müssen Sie sich um nichts kümmern. Ihre Pacht wird pünktlich ausgezahlt, für die gesamte Vertragslaufzeit.
So starten wir
Sie melden sich – oder wir sprechen Sie direkt an. Wir prüfen Ihre Fläche auf Eignung, bewerten die Netzanschlussmöglichkeiten und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich und ohne Umwege.
Wir übernehmen das Verfahren
Nach Unterzeichnung der Netzanfrage-Vollmacht für Ihre Fläche stellen wir die Netzanschlussanfrage bei dem Netzbetreiber und führen das Genehmigungsverfahren. Behördenkontakte, Gutachten, Abstimmungen mit Gemeinde und Landkreis – das liegt bei uns.
Klare Verträge, faire Konditionen
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die vertragliche Grundlage. Der Pachtvertrag wird transparent besprochen – ohne Überraschungen im Kleingedruckten. Eine faire Indexierung der Pacht, eine klare Rückbauverpflichtung und die Absicherung im Erbschaftsfall sind fester Bestandteil unserer Verträge.
Bau ohne Aufwand für Sie
Die Bauphase wird vollständig koordiniert. Erfahrene Bauunternehmen setzen das Projekt um – Sie werden regelmäßig informiert, müssen aber selbst nichts organisieren.
Die Anlage läuft – Sie brauchen sich um Nichts kümmern
Nach Inbetriebnahme beginnt der vollständige technische und kaufmännische Betrieb – ob Batteriespeicher oder Solaranlage. Hinsichtlich Wartung, Monitoring und regulatorischen Anforderungen müssen Sie sich um nichts kümmern. Ihre Pacht wird pünktlich ausgezahlt, für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die wichtigsten Fragen direkt beantwortet
Viele Flächeneigentümer stellen uns ähnliche Fragen – zu Eignung, Einnahmen, Aufwand und Risiken. Hier sind die Antworten, die wirklich zählen.
Das hängt vor allem von Lage, Größe und Netznähe ab. Für Batteriespeicher ist die Nähe zu einem Umspannwerk oder einer Mittelspannungsleitung entscheidend – ab ca. 2.000 m² kann sich ein Projekt lohnen.
Für Solaranlagen sind Ausrichtung, Verschattung und planungsrechtliche Rahmenbedingungen relevant. Wir prüfen das kostenlos und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Flächen sind hier ab ca. 8 hektar interessant.
Die Pacht richtet sich nach der realisierbaren Projektgröße – je größer die Anlage, desto höher der Ertrag. Die Verträge laufen mindestens 20 Jahre und sind indexiert, d.h. die Pacht steigt mit der Inflation. Strompreise oder Marktentwicklungen haben keinen Einfluss auf Ihre Einnahmen.
Im Grunde nur die Adresse oder die Koordinaten der Fläche. Idealerweise haben Sie Gemarkung, Flur und Flurstück zur Hand – aber das ist keine Voraussetzung. Wir klären den Rest.
Nein. Sämtliche Kosten für Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb tragen wir. Auch der Rückbau am Ende der Laufzeit ist vertraglich geregelt und durch eine Bürgschaft finanziell abgesichert. Ihre Fläche wird vollständig in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Das variiert je nach Standort und Genehmigungsverfahren. Die Netzanfrage beim Netzbetreiber dauert erfahrungsgemäß 1 bis 6 Monate. Danach folgt das Genehmigungsverfahren. Realistisch sollten Sie mit 1 bis 3 Jahren von der ersten Prüfung bis zur Inbetriebnahme rechnen – wir halten Sie dabei regelmäßig auf dem Laufenden.
Kaum. Nach der ersten Kontaktaufnahme und der Unterzeichnung der Vollmacht übernehmen wir alles – Behördenkontakte, Gutachten, Baukoordination und Betrieb. Sie werden informiert, müssen aber nichts selbst organisieren.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage vollständig zurückzubauen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Eine Rückbaubürgschaft sichert das finanziell ab. Auf Wunsch kann in der Regel der Vertrag auch verlängert werden.