Batteriespeicher und Solar für Ihre Gemeinde.

Wir entwickeln Projekte, die zu einer nachhaltigen Energiewende beitragen – in enger Abstimmung mit Ihnen, von der ersten Anfrage bis zur Umsetzung.

Was Ihre Gemeinde davon hat.

Batteriespeicher- und Solaranlagen tragen zum Einen zu einer nachhaltigen Energiewende bei.
Sie generieren saubere Energie und helfen dabei diese Energie kostengünstig zwischenzuspeichern und nutzbar zu machen.
Zum Anderen sorgen sie für langfristige Einnahmen und stärken die Energieversorgung vor Ort – Gelder und Nutzen, die in der Region bleiben.

Gewerbesteuereinnahmen

Batteriespeicher- und Solaranlagen sind gewerbesteuerpflichtig. Wir strukturieren unsere Projekte so, dass der Großteil der Gewerbesteuereinnahmen in Ihrer Gemeinde verbleibt – als verlässliche Grundlage für nachhaltige Investitionen vor Ort und über eine Projektlaufzeit von mindestens 20 Jahren.

Planungssicherheit

Lange Vertragslaufzeiten von 20 bis 30 Jahren schaffen verlässliche Einnahmen – unabhängig von Haushaltslage oder Förderpolitik.

Planungsrecht vereinfachen

Wir kennen die Genehmigungsverfahren in Norddeutschland und übernehmen die gesamte Koordination mit Behörden, Landkreis und Netzbetreiber. Ihre Verwaltung wird dabei so wenig wie möglich belastet.

Akzeptanz vor Ort sichern

Wir nehmen Bürgerbeteiligung ernst. Auf Wunsch stellen wir das Vorhaben persönlich in Gemeinderatssitzungen und Informationsveranstaltungen vor – offen, sachlich und ohne Verkaufsgespräch.

Attraktivität steigern

Ein Batteriespeicher- oder Solarvorhaben in der Gemeinde sendet ein klares Signal: Hier wird vorausgedacht. Das stärkt das Image als moderner, zukunftsorientierter Standort – für Unternehmen und Bürger gleichermaßen.

Klimaschutz sichtbar machen

Jede Anlage ist ein konkreter Beitrag zur lokalen Energieversorgung – sichtbar, messbar und dauerhaft. Etwas, das die Gemeinde mit Recht vorweisen kann. Auch die Abstimmung mit lokalen Jagdverbänden und Naturschutzorganisationen gehört für uns zum Standard.

Projekt in Ihrer Gemeinde möglich?

Wir prüfen unverbindlich, ob ein Batteriespeicher- oder Solarvorhaben auf kommunalen oder privaten Flächen in Ihrer Gemeinde realisierbar ist – und was das konkret bedeuten würde.

Gespräch vereinbaren

Wie läuft die Genehmigung ab?

Batteriespeicher- und Solaranlagen durchlaufen ein klar geregeltes Verfahren – je nach Standort und planungsrechtlichem Kontext auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Wir kennen die relevanten Behörden und Verfahrenswege in Norddeutschland und begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur Baugenehmigung.

Privilegierung im Außenbereich

Batteriespeicher und Solaranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert errichtet werden – ohne vorherigen Bebauungsplan. Für Batteriespeicher gilt dies nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB, für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Bahnlinien nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Die konkrete Bewertung hängt jeweils von der Auslegung des zuständigen Landkreises ab. Wir kennen die lokalen Maßstäbe und klären frühzeitig, welcher Weg für Ihren Standort realistisch ist.

Die wichtigsten Fragen direkt beantwortet

Viele Gemeinden stehen vor ähnlichen Überlegungen, wenn es um Batteriespeicher- oder Solaranlagen auf Flächen in ihrer Gemeinde geht. Hier sind die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Projekte, die zeigen, was gemeinsam möglich ist.

Von der ersten Flächenprüfung bis zur Inbetriebnahme – unsere Referenzen stehen für das, was entsteht, wenn Erfahrung, klare Absprachen und echtes Engagement zusammenkommen.

Referenzen ansehen

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir prüfen unverbindlich, ob ein Projekt in Ihrer Gemeinde realisierbar ist – und was es konkret einbringen kann.

Gespräch vereinbaren